Beschreibung
Elegantes Chalet aus dem Jahr 2023, ausgestattet mit einer Sauna und einem Panoramagarten, das Platz für maximal 4 Personen bietet.
Dieses Chalet verfügt über eine hochwertige Innenausstattung und eine attraktive Außengestaltung.
Das Anwesen ist auf zwei Etagen verteilt, die durch eine Treppe verbunden sind.
Der Eingang befindet sich im ersten Stock, wo sich ein helles Wohnzimmer mit Kochnische, ein Badezimmer mit Dusche, Waschbecken und WC und finnischer Sauna sowie ein Südbalkon mit Blick auf die Grödner Dolomiten befinden.
Im Erdgeschoss befinden sich die beiden Schlafzimmer, wovon eines mit einem Doppelbett und das andere mit einem Etagenbett ausgestattet ist. Hier befindet sich auch das Hauptbadezimmer, das mit Dusche, Waschbecken, Toilette und Bidet ausgestattet ist. Von den Schlafzimmern aus gelangt man in den schönen, nach Süden ausgerichteten Garten, ebenfalls mit Blick auf die Berge.
Die hochmoderne Küchenzeile stellt auch die erfahrensten Köche zufrieden, denn sie ist mit allem ausgestattet, was Sie für Ihren Urlaub in Gröden benötigen: Geschirrspüler, Herd, Backofen, Kaffeemaschine, Kochutensilien, Geschirr und Besteck.
Das großzügige Panorama auf die majestätischen Dolomiten, das imposante Sellamassiv und einen Teil des Langkofels kann sowohl vom schönen Balkon als auch vom herrlichen Privatgarten aus bewundert werden, beide sind nach Süden ausgerichtet und daher sehr sonnig.
Ein mehr als seltenes Design und eine private finnische Sauna machen dieses Chalet zur perfekten Lösung für exklusive Ferien in St. Ulrich in Gröden.
Die hohe Etage dieses Ferienhauses ist nur über eine Treppe zu erreichen, sowohl innen als auch außen.
Wi-Fi, Bettwäsche und Handtücher werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Wichtige Informationen:
Nach dem neuen Landesgesetz kann diese Ferienwohnung maximal folgende Personen beherbergen:
- Erwachsene (ab 14 Jahren): 4
- Die übrigen Betten dürfen nur von Kindern belegt werden, die zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 13.99 Jahre sind.
Bitte beachten Sie, dass dieses Gesetz der Kontrolle durch die zuständige Behörde unterliegt und ein Verstoß mit sehr hohen Geldstrafen geahndet wird. Aus diesem Grund sind unter keinen Umständen Ausnahmen möglich.